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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.) Unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen, die somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 

§ 2 Vertragsschluß

1.) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
2.) Der Besteller ist 6 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir den Auftrag nicht binnen 4 Wochen nach Eingang ab, so gilt unsere Bestätigung als erteilt.
3.) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
4.) Konstruktions- und technische Änderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen und Abweichungen nicht grundlegender Natur sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
 

§ 3 Preise, Preisänderungen

1.) Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Netto-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungsdatum mehr als 4 Monate liegen, gelten unsere im Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
 

§ 4 Lieferzeiten

1.) Die von uns angegebenen Liefertermine oder Fertigstellungsfristen sind nur annähernd und unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von nicht in unserer Einflußsphäre liegenden Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Besteller, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 4.) Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Besteller nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
5.) Macht der Besteller von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
6.) Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
 

§ 5 Versand und Gefahrübergang

1.) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2.) Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1.) Ist der Liefergegenstand oder das Ergebnis unserer Leistung mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellersinsbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Bestellers - Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder Fertigstellung unserer Leistung.
3.) Der Besteller muß die Sendung oder unsere Leistung unverzüglich untersuchen und uns von etwaigen Mängeln, Schäden oder Verlusten sofort schriftlich unterrichten. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung bzw. Fertigstellung unserer Leistung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels oder Schadens befinden, zur Besichtigung für uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
4.) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.) Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Besteller darf über die Vorbehaltsware nur nach Einholung unseres schriftlichen Einverständnisses verfügen.
2.) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
3.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf unsere Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
 

§ 8 Zahlung

1.) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt, es sei denn, daß dem Besteller schriftlich etwas anderes mitgeteilt wird. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen.
2.) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
4.) Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Bestellers legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt wird.
5.) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
6.) Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

1.) Erfüllungsort ist 57223 Kreuztal.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist 57072 Siegen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Nach unserer Wahl sind wir berechtigt, das Amts- oder Landgericht Siegen anzurufen.
3.) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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Hagener Straße 108 • 57223 Kreuztal
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